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   BayObLG, 15.02.1990 - BReg. 2 Z 10/90   

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https://dejure.org/1990,4343
BayObLG, 15.02.1990 - BReg. 2 Z 10/90 (https://dejure.org/1990,4343)
BayObLG, Entscheidung vom 15.02.1990 - BReg. 2 Z 10/90 (https://dejure.org/1990,4343)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - BReg. 2 Z 10/90 (https://dejure.org/1990,4343)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 631
  • DNotZ 1991, 258
  • Rpfleger 1990, 198
  • BayObLGZ 1990, 35
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 07.09.2017 - 34 Wx 69/17

    Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden

    Dabei muss sich die inhaltliche Unzulässigkeit aus dem Eintragungsvermerk und den dort in zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen zur Überzeugung des Grundbuchamts oder des im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts ergeben (BGH FGPrax 2015, 5/6; BayObLGZ 1990, 35/36; Senat vom 16.12.2016, 34 Wx 292/16, juris; Demharter § 53 Rn. 45, 49; Hügel/Holzer § 53 Rn. 64 f. sowie Rn. 79 f.).

    Unzulässig ist ein Eintragungsvermerk über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, der den wesentlichen Inhalt des Rechts nicht durch wenigstens schlagwortartige Bezeichnung kenntlich macht; ein solcher Vermerk lässt das dingliche Recht nicht entstehen (BGH NJW 1965, 2398/2399; BayObLGZ 1958, 323/325 f.; 1973, 184/186; 1990, 35/36; OLG Hamm ZfIR 1998, 52; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1148).

    b) Dem Ausdruck "Nutzungsbeschränkung" oder "Benützungsbeschränkung" hingegen fehlt nach heutigem Rechtsverständnis und überwiegender Meinung in der Regel die notwendige Kennzeichnungskraft, weil er für sich genommen das Recht lediglich als eine Dienstbarkeit der zweiten oder dritten Alternative des § 1090 BGB beschreibt, aber nicht erkennen lässt, durch welchen Inhalt die Beschränkung ihrer individuellen Art nach charakterisiert wird (BayObLGZ 1990, 35 zu einer Eintragung vom 17.1.1957; BayObLG Rpfleger 1995, 13 zu einer Eintragung vom 16.2.1984; OLG Köln Rpfleger 1980, 467/468; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 15 zu einer Eintragung (wohl) im Jahr 1954; LG München I MittBayNot 2006, 147 zu einer Eintragung im Jahr 1941; auch AG Starnberg MDR 1965, 659 zu einer Eintragung offenbar aus einer Zeit vor 1924; Bayer/Lieder in Bauer/von Oefele AT III Rn. 401; aber: BGH NJW 1983, 115/116, wonach die eingetragene "Bebauungs- und Benutzungsbeschränkung" inhaltlich zulässig sei).

    Ob dem für das Jahr 1978 noch zu folgen ist (a. A. BayObLGZ 1990, 35 zu einer Eintragung aus dem Jahr 1957; LG München I MittBayNot 2006, 147 zu einer Eintragung aus dem Jahr 1941), kann ebenso dahinstehen wie die Frage, ob den Ausführungen des Bundesgerichtshofs, eine Gebäudenutzungsbeschränkung müsse neben einer Baubeschränkung im Eintragungsvermerk selbst zum Ausdruck gebracht werden (NJW 1965, 2398), entnommen werden kann, die Bezeichnung als "Benutzungsbeschränkung" im Grundbuch sei zur Kennzeichnung des Rechtsinhalts geeignet und ausreichend.

  • OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 20 W 161/17

    Voraussetzungen für Amtslöschung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO

    Somit müssen der wesentliche Inhalt des Rechts im Sinne der allgemeinen Rechtsnatur und die Art des Rechts im Eintragungsvermerk selbst gekennzeichnet sein, wobei allerdings eine schlagwortartige Angabe genügt (vgl. BGHZ 35, 378; BayObLG DNotZ 1991, 258; OLG Hamm ZfIR 1998, 52; OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 8; OLG Zweibrücken FGPrax 2017, 18; Palandt/ Bassenge, BGB, 76. Aufl., § 874 Rn. 5/6).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04

    Amtslöschung einer Grundbucheintragung: Unbestimmtheit einer

    Dies ist auch dann der Fall, wenn das Recht in einem wesentlichen Punkt so unklar ist, daß die Bedeutung des Eingetragenen auch bei zulässiger Auslegung nicht feststellbar ist (BayObLGZ 1990, S. 35 ff.; Demharter, a.a.O., Rdn. 49 zu § 53).
  • OLG München, 27.05.2008 - 34 Wx 130/07

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit: Zulässigkeit der

    Da Dienstbarkeiten einen verschiedenartigen Inhalt haben können, muss bei einem Recht zur Benützung des Grundstücks in der Eintragung selbst das Recht näher gekennzeichnet werden; dasselbe gilt, wenn Inhalt der Dienstbarkeit das Verbot gewisser Handlungen oder der Ausschluss der Ausübung eines Rechts ist (BayObLGZ 1990, 35/36).
  • OLG München, 09.05.2008 - 34 Wx 139/07

    Grundbucherklärungen: Auslegung einer Eintragungsbewilligung im Zusammenhang mit

    Da Dienstbarkeiten einen verschiedenartigen Inhalt haben können, muss das Recht selbst näher gekennzeichnet werden (BayObLGZ 1990, 35/36).
  • OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16

    Unzulässige Eintragung einer Grunddienstbarkeit mangels Angabe ihres wesentlichen

    Dies ist unter anderem der Fall, wenn das Recht in einem wesentlichen Punkt so unklar ist, dass die Bedeutung des Eingetragenen auch bei zulässiger Auslegung nicht feststellbar ist (BayObLGZ 1990, 35/36; Demharter § 53 Rn. 49).
  • OLG München, 16.06.2015 - 34 Wx 462/14

    Gutgläubiger Erwerb einer an unrichtiger Stellung vorgenommenen Eintragung

    Eine anerkannte Fallgruppe in diesem Sinne unzulässiger Eintragungen bilden solche, die in einem wesentlichen Punkt so unklar und widersprüchlich sind, dass die Bedeutung des Eingetragenen auch bei zulässiger Auslegung (innerhalb der durch die Zweckbestimmung des Grundbuchs gezogenen Grenzen; Demharter § 53 Rn. 4) nicht erkennbar ist (BayObLGZ 1990, 35; OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 8/9; Demharter § 53 Rn. 49).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Sie lässt nämlich auch nicht andeutungsweise erkennen, in welchen einzelnen Beziehungen (vgl. § 1018 BGB ) das Grundstück genutzt werden darf (BayObLGZ 1990, 35/36; Demharter § 44 Rn. 16 bis 18).
  • OLG Köln, 05.07.2021 - 2 Wx 183/21

    Löschung einer im Grundbuch eingetragen Dienstbarkeit Voraussetzungen für eine

    Dabei muss sich die inhaltliche Unzulässigkeit aus dem Eintragungsvermerk und den dort in zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen zur Überzeugung des Grundbuchamts oder des im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts ergeben (BGH FGPrax 2015, 5, BayObLGZ 1990, 35; OLG München FGPrax 2018, 12; Demharter, GBO, 32. Aufl. 2021, § 53 Rn, 45, 49).
  • LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04

    Eintragungsvermerk "Benutzungsbeschränkung"ohne Unterscheidungskraft

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1990, 35 ff.; BayObLG, DNotZ 1994, 888 ff.), wonach dem bloßen Vermerk "Benutzungsbeschränkung" keine Unterscheidungskraft zukommt.
  • OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 3 W 65/97

    Sonstiges Zivilrecht

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